Was ist das Bestellerprinzip?
Ab dem 01.06.2015 ist das Bestellerprinzip in Kraft getreten.
Doch was bedeutet das für mich als Verkäufer meiner Immobilie?
Nichts!
Denn das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung zur Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen – wer bestellt, der bezahlt!
Bei dem Verkauf Ihrer Immobilien durch einen Makler hat sich also nichts geändert!
Sie sollten dennoch dringend darauf achten, dass Sie bei der Auswahl des Maklers nicht doch zur Kasse gebeten werden – Stichwort Innenprovision!
Wir arbeiten stets ohne Innenprovision – also für Sie als unseren Auftraggeber arbeiten wir zu jeder Zeit kostenlos!